Schritte zum gelöschten Schufa-Eintrag

Schufa-Eintrag schnell & unkompliziert löschen lassen

In 3 Schritten zum gelöschten Schufa-Eintrag

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Anspruchsprüfung

Über unseren Fragebogen prüfen Sie unverbindlich Ihre Ansprüche auf die Löschung eines Schufa-Eintrags.

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Anspruchs-prüfung

Über unseren Fragebogen prüfen Sie unverbindlich Ihre Ansprüche auf die Löschung eines Schufa-Eintrags.

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Anspruchs-prüfung

Über unseren Fragebogen prüfen Sie unverbindlich Ihre Ansprüche auf die Löschung eines Schufa-Eintrags.

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Kostenlose Einschätzung

Unsere kompetenten Anwälte sichten Ihre Anfrage und kontaktiert Sie mit einer kostenfreien Ersteinschätzung Ihrer Erfolgschancen.

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Kostenlose Einschätzung

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Beauftragen & Zurücklehnen

Bei guten Erfolgsaussichten und erfolgtem Auftrag kümmern wir uns für Sie um die Löschung Ihres Schufa-Eintrags.

Nicht jeder Schufa-Eintrag ist rechtens!

Grundsätzlich gilt für negative Schufa-Einträge jedweder Art, dass sie automatisch nach einer definierten Frist gelöscht werden. Diese Frist, in der Regel ein Zeitraum zwischen 12 Monaten und 6 Jahren, beginnt nach Zahlung des betreffenden Sachverhaltes.

In Einzelfällen kommt es dennoch immer wieder dazu, das negative Einträge nicht gelöscht werden. Da die Schufa Ihnen ohne Ihr Zutun keine Benachrichtigungen zu Einträgen mitteilt, bleiben diese häufig längere Zeit unentdeckt.

Die Nachteile eines negativen Schufa-Eintrags können sich in unterschiedlichen Situationen bemerkbar machen:

Beim Beantragen eines Kredites
Beim Abschluss eines Handy-Vertrages
Bei dem Versuch eines Umzugs
Sie möchten einen negativen Schufa Eintrag löschen Lassen?

Warum schufa-entfernen24?

Transparentes Vorgehen

Bei unserer Leistung erwarten Sie keine versteckte Kosten.

Erfahrene Anwälte

Ihre Ansprüche werden von Anwälten mit umfangreicher Schufa-Expertise durchgesetzt.

Datensicherheit

Ihre Daten verwenden wir ausschließlich für Ihr Anliegen mit der Schufa. Sie erhalten keine unerwünschten Mails oder Anrufe.

Häufige Fragen rund um den Schufa-Eintrag

Was ist ein Schufa-Eintrag?

Die Schufa ist eine Auskunftei, die die Wirtschaftsdaten von Verbrauchern sammelt. Ein Schufa-Eintrag ist daher jede Eintragung zum Zahlungsverhalten einer Person – z. B. wie zuverlässig sie bestellte Ware, Kredite oder ihren Handyvertrag bezahlt.

Welche Schufa-Einträge kann ich löschen lassen?

Ob ein Eintrag gelöscht werden kann, hängt von der Art des Eintrags ab. Einträge, die gelöscht werden können sind:

 

  • Beglichene Forderungen
  • Falscheinträge
  • Personenverwechslung
  • Veraltete Einträge


Auch Titulierte Forderungen können je nach Einzelfall gelöscht werden. Wenden Sie sich hierfür an unsere Anwälte.

Wann sollten Einträge gelöscht werden?

Ob ein Eintrag gelöscht werden kann, hängt von der Art des Eintrags ab. Einträge, die gelöscht werden können sind:

 

  • Sofortige Löschung: Nachweislich falsche oder veraltete Schufa-Einträge; Informationen zu Bankkonten, sobald die Bank die Löschung des Kontos meldet
  • Löschung nach 12 Monaten: Anfragen zu Krediten und Kreditkonditionen; Informationsabfragen von anderen Unternehmen über Verbraucher
  • Löschung nach 3 Jahren: Informationen über abbezahlte Kredite, abgeschlossene Mahn- oder Inkassoverfahren; vom Gericht veranlasste Negativeinträge (z. B. eidesstattliche Versicherung, verweigerte Vermögensauskunft, Haftbefehl), Informationen zur Insolvenz und Restschuldbefreiung

 

Wichtig: Die Frist zur Löschung des Eintrags beginnt erst, nachdem die Forderung vollständig bezahlt wurde!

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